Sicherer, fairer und innovationsfördernder Einsatz von KI

Der EU AI Act zielt nicht darauf ab, Künstliche Intelligenz zu verbieten. Vielmehr soll diese wegweisende Verordnung sicherstellen, dass KI-Technologien transparent und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Als erste umfassende KI-Regulierung weltweit ist der EU AI Act seit August 2024 offiziell in Kraft und klassifiziert KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen mit entsprechenden Vorgaben.

Unser Artikel fasst die wichtigsten Aspekte des komplexen Regelwerks kompakt und verständlich zusammen – getreu dem Motto #schnell und sicher ans Ziel!

Zeitplan zur EU KI-Verordnung: Die wichtigsten Stichtage
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Wer ist vom EU AI Act betroffen?

Die KI-Verordnung gilt sowohl für die Privatwirtschaft als auch für öffentliche Stellen innerhalb der EU. Auch Unternehmen außerhalb der EU müssen die Regelungen beachten, wenn:

  • Ihre KI-Systeme in der EU in Verkehr gebracht werden
  • Die Nutzung Auswirkungen auf Menschen in der EU hat

Die Verordnung richtet sich primär an folgende Akteure:

  • Anbieter: Unternehmen oder Organisationen, die KI-Systeme entwickeln oder zur Verfügung stellen (z.B. OpenAI mit ChatGPT)
  • Betreiber: Unternehmen, die KI-Lösungen einsetzen (z.B. Firmen, die ihren Mitarbeitenden Tools wie Copilot oder ChatGPT Pro bereitstellen)
  • Weitere Akteure: Einführer, Händler und Produkthersteller mit KI-Komponenten
Risikobasierter Ansatz: Die vier Kategorien der KI-Regulierung

Je nach Risikoklasse der eingesetzten KI-Systeme gelten für Organisationen unterschiedliche Pflichten – von technischer Dokumentation bis zu Nachweisen über den korrekten Einsatz der KI.

(1) Verbotene KI-Systeme

Systeme, die gegen grundlegende Rechte und Werte der EU verstoßen, wie:

  • Systeme zur Verhaltensbewertung (Social Scoring)
  • KI, die Menschen manipuliert oder diskriminiert

Wichtig: Diese dürfen seit dem 2. Februar 2025 in der gesamten EU nicht mehr verwendet werden.

(2) Hochrisiko KI-Systeme

Finden Anwendung in sensiblen Bereichen wie:

  • Gesundheitswesen
  • Personalwesen
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Justiz

Für diese gelten strenge Anforderungen hinsichtlich Transparenz, Datenqualität, Aufsicht und Sicherheit.

(3) KI-Systeme mit begrenztem Risiko

Beispiele hierfür sind:

  • Chatbots
  • KI-gestützte Bildbearbeitung

Diese dürfen weiter genutzt werden – allerdings müssen Nutzer klar erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren.

(4) Systeme mit minimalem Risiko

Hierzu zählen:

  • Automatische Übersetzungen
  • Rechtschreibkorrekturen

Diese sind weitgehend frei von regulatorischen Vorgaben. Dennoch ist auf Qualität und Fairness zu achten.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen den EU AI Act?

Für die Überwachung der KI-Verordnung sind die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedsstaaten zuständig. Bei Verstößen können folgende Konsequenzen drohen:

  • Empfindliche Geldbußen durch die Behörden
  • Schadenersatzansprüche bei negativen Auswirkungen auf Verbraucher oder andere Personen
KI-Kompetenz als Pflicht: Was Unternehmen jetzt schulen müssen

Seit dem 1. Februar 2025 gilt eine zentrale Vorgabe der KI-Verordnung: die verpflichtende Entwicklung von KI-Kompetenz in Organisationen (Artikel 4).

Konkret bedeutet das: Alle Mitarbeitenden, die ein KI-System bedienen, nutzen oder darüber entscheiden, müssen über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen. Ziel ist ein reflektierter und verantwortungsvoller Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

Was umfasst „ausreichende KI-Kompetenz“ laut EU AI Act?

Die EU-Verordnung definiert KI-Kompetenz als Fähigkeiten, die einen sicheren und sinnvollen Einsatz von KI ermöglichen:

  • Grundlegendes Verständnis für Funktionsweise und Grenzen von KI
  • Bewusstsein für Risiken und mögliche Schäden
  • Fähigkeit zum verantwortungsvollen Umgang mit KI-Technologien
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Weiterführende Informationen:

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